Avifaunistische Kommission MV

Als vom Vorstand berufenes Gremium prüft die Avifaunistische Kommission der OAMV (AKMV) außergewöhnliche ornithologische Beobachtungen (sogenannte „meldepflichtigen“ Arten), die in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurden. Die AKMV arbeitet mit der Deutschen Avifaunistische Kommission (DAK) zusammen. Diese hat Anfang 2011 als nationale Seltenheitenkommission die Geschäfte von der Deutschen Seltenheitenkommission (DSK) übernommen.

Seltenheit melden

Es wird ausdrücklich darum gebeten, die zu meldenden Arten (auch wenn diese die DAK zu prüfen hat), welche in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet wurden, direkt an uns zu melden. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine Beobachtungen für die avifaunistische Arbeit im Land verloren geht und zum anderen die Möglichkeit besteht, eine Empfehlung an die DAK zu geben.

Aktuelle Meldungen

Es besteht die Möglichkeit, alle eingegangenen Meldungen, mit detaillierten Informationen, online einzusehen und deren Bearbeitungsfortschritt direkt nachzuverfolgen.

Meldepflichtige Arten

Seit Januar 2011 hat die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) als Nachfolgerin der Deutschen Seltenheitenkommission (DSK) ihre Tätigkeit aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Übersicht der nationalen Liste der zu meldenden Arten aktualisiert. Daraus ergeben sich auch die Länderlisten, da eine Reihe von Arten nun in deren Zuständigkeit fällt. Die nunmehr aktuelle Liste der meldepflichtigen Arten kann hier eingesehen werden.