Dokumentationspflichtige Vogelarten in MV und Deutschland

Beobachtungen der unten aufgeführten Vogelarten sind meldepflichtig bei der jeweiligen Seltenheitenkommission (oder auch Avifaunistischen Kommission genannt).

Die Liste enthält eine gültige Übersicht (Stand: 01.01.2023) der dokumentationspflichtigen Arten für Mecklenburg-Vorpommern (Avifaunistische Kommission MV – AKMV) und Deutschland (DAK).

Auch Arten der nationalen Meldeliste bitten wir, bei der Avifaunistischen Kommission Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Von hier werden diese Meldungen an die Deutsche Avifaunistischen (DAK) Kommission weitergeleitet.

Weiterhin sind meldepflichtig in Mecklenburg-Vorpommern:

  1. Alle Arten und Unterarten, die bisher nicht nachgewiesen worden sind.
  2. Brutnachweise von Arten, die in Mecklenburg-Vorpommern
    • nur ausnahmsweise gebrütet haben (z.B. Bergfink) oder
    • außerhalb ihres sonst eng begrenzten Areales brütend festgestellt wurden (z.B. Küstenseeschwalben außerhalb der Wismar-Bucht, Ortolan auf der Insel Rügen usw.)
    • bisher nicht gebrütet haben,
  3. Vorkommen von Arten zu völlig ungewöhnlicher Jahreszeit oder in ungewöhnlicher Anzahl (z.B. Rohrweihe im Winter, Spornammer im Sommer, 50 Ringdrosseln usw.)