Dokumentationspflichtige Vogelarten in MV und Deutschland
Beobachtungen der unten aufgeführten Vogelarten sind meldepflichtig bei der jeweiligen Seltenheitenkommission (oder auch Avifaunistischen Kommission genannt).
Die Liste enthält eine gültige Übersicht (Stand: 01.01.2023) der dokumentationspflichtigen Arten für Mecklenburg-Vorpommern (Avifaunistische Kommission MV – AKMV) und Deutschland (DAK).
Auch Arten der nationalen Meldeliste bitten wir, bei der Avifaunistischen Kommission Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Von hier werden diese Meldungen an die Deutsche Avifaunistischen (DAK) Kommission weitergeleitet.
Weiterhin sind meldepflichtig in Mecklenburg-Vorpommern:
- Alle Arten und Unterarten, die bisher nicht nachgewiesen worden sind.
- Brutnachweise von Arten, die in Mecklenburg-Vorpommern
- nur ausnahmsweise gebrütet haben (z.B. Bergfink) oder
- außerhalb ihres sonst eng begrenzten Areales brütend festgestellt wurden (z.B. Küstenseeschwalben außerhalb der Wismar-Bucht, Ortolan auf der Insel Rügen usw.)
- bisher nicht gebrütet haben,
- Vorkommen von Arten zu völlig ungewöhnlicher Jahreszeit oder in ungewöhnlicher Anzahl (z.B. Rohrweihe im Winter, Spornammer im Sommer, 50 Ringdrosseln usw.)